Artikel Archives • Piano https://www.piano.io/de Analytics + Activation Fri, 06 Sep 2024 09:30:22 +0000 de-de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.0 Werkstattbericht Piano Print 2 – Vertiefung und Ausblick – Neue Funktionen und Roadmap https://www.piano.io/de/resources/werkstattbericht-piano-print-2-vertiefung-und-ausblick-neue-funktionen-und-roadmap/ Fri, 06 Sep 2024 09:30:20 +0000 https://piano.io/de/?p=15312 In diesem Fortsetzungswebinar erhielten Sie vertiefende Einblicke und detaillierte Informationen zu den neuesten Entwicklungen und Funktionen von Piano Print. Am Donnerstag, dem 5. September 2024, um 11 Uhr berichteten Clemens Hammacher, General Manager bei Piano, und Tim Greve, Geschäftsführer von MSP, aus der gemeinsamen Werkstatt. Folgende Highlights wurden präsentiert: Der Weg zum Launch mit ersten […]

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In diesem Fortsetzungswebinar erhielten Sie vertiefende Einblicke und detaillierte Informationen zu den neuesten Entwicklungen und Funktionen von Piano Print. Am Donnerstag, dem 5. September 2024, um 11 Uhr berichteten Clemens Hammacher, General Manager bei Piano, und Tim Greve, Geschäftsführer von MSP, aus der gemeinsamen Werkstatt.

Folgende Highlights wurden präsentiert:

  • Der Weg zum Launch mit ersten Kunden: Wie MSP und Piano den erfolgreichen Start der ersten Kunden Anfang 2025 planen.
  • MSP Easy Connect: Einsatz und Leistungsfähigkeit von MSP Easy Connect zwischen Piano und SAP – anhand von zwei Use Cases (NZZ, NOZ) im Betrieb.
  • Prozessmodell: Detaillierte Erklärung des zugrunde liegenden Prozess- und Datenmodells von Piano Print / VX und SAP MSD.

Wir hoffen, Sie konnten wertvolle Einblicke gewinnen und alle Ihre Fragen klären. Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen oder wissen möchten, wie Piano Print Ihr Abonnementmanagement transformieren und zukunftssicher machen kann, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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New Report with Digiday: The state of customer data management for publishers https://www.piano.io/de/resources/the-state-of-customer-data-management-for-publishers/ Thu, 29 Jun 2023 14:02:29 +0000 https://piano.io/?p=14510 Our annual State of the Industry report in partnership with Digiday is here! This year we focused on a hot topic: tracking the transformation of data unification, revenue diversification and brands’ data investments. It’s no secret that publishers and their advertising partners are becoming more reliant on customer data platforms and other technologies to unify […]

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Our annual State of the Industry report in partnership with Digiday is here! This year we focused on a hot topic: tracking the transformation of data unification, revenue diversification and brands’ data investments.

It’s no secret that publishers and their advertising partners are becoming more reliant on customer data platforms and other technologies to unify audience and customer information. Why? Because when publishers succeed at that step, their advertising partners also get a lift. They are able to strengthen and diversify campaign performance via audience, contextual, lookalike and cross-device targeting, retargeting and highly detailed reporting on performance — all with the help of their supporting brands and agencies.

Not to mention, their audience gets a much more relevant and personalized experience.

The ever-changing landscape of publishing means that these companies not only have to “keep up with the Joneses” but find ways to unlock new revenue streams, such as the ability to offer valuable and privacy-compliant data to advertisers and third-party partners, develop subscriptions and more.

To meet that challenge, publishers are focusing on the plethora of contextual data their pages can generate as third-party cookies fall away. They’re also parsing diverse data sets, including website analytics, email subscriber lists, registration information, third-party demographic info, purchase histories and more.

So, we wanted to understand how they were thinking about this, meeting these needs and thinning about the future.

To further explore how data-management-related offerings and relationships are evolving, Digiday and Piano surveyed hundreds of publishers, brands and agencies. This new report dives into how publisher teams are collecting, unifying, segmenting and analyzing data as privacy regulations increase and advertiser expectations expand, as well as the challenges they’re facing along the way and the advantages they’re presenting to the brands and agencies with which they work.

This report is ungated and complimentary. We hope you enjoy its findings as much as we did.

Read the report

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Serverseitiges Tagging 101: Was Sie wissen müssen https://www.piano.io/de/resources/serverseitiges-tagging-101-was-sie-wissen-mussen/ Fri, 21 Oct 2022 07:16:33 +0000 https://piano.io/de/?p=13669 Die Zukunft ohne Drittanbieterdaten steht unmittelbar bevor. Serverseitiges Tagging ist eine kreative Lösung zur Erfassung wichtiger Nutzerdaten.

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Die Zukunft ohne Daten von Drittanbietern steht unmittelbar bevor.

Dies sollte für niemanden, der mit Nutzerdaten zu tun hat, unabhängig davon, ob es sich um Verlage, Werbetreibende oder andere Branchenteilnehmer handelt, überraschend sein. Andererseits ist es besorgniserregend, denn Cookies von Drittanbietern sind eine ergiebige Informationsquelle, die seit Jahren die digitalen Einnahmequellen stützen.

Falls Unternehmen ihre Strategie zur Datenerfassung nicht überdenken, könnte eine solche Umstellung jedoch zum Desaster werden. Als kreative Lösung für die Herausforderungen der Datenerfassung ist das serverseitige Tagging ein empfehlenswertes Mittel, welches wertvolle Daten erfasst und dabei den entsprechenden Datenschutz gewährleistet.

Lesen Sie bitte weiter, um zu erfahren, was Sie über serverseitiges Tagging wissen müssen.

Die Bedeutung des Taggings

Ohne ein profundes Verständnis Ihrer Nutzer können Sie ihnen weder ein positives Erlebnis bieten noch ein zuverlässiges nutzerbasiertes Umsatzmodell schaffen, unabhängig davon, ob es sich um Abonnement- oder werbebasierte Einnahmen handelt. Es ist von grundlegender Bedeutung zu verstehen, wer Ihre Website besucht, wonach gesucht wird und was für Ihren Benutzer funktioniert und was nicht.

Hierbei bietet sich das Website-Tagging als Lösung an.

Einfach ausgedrückt: Tags sind die zu messenden Elemente. Es handelt sich dabei um Skripte für Element-Tracker (z. B. Seitenaufrufe und Conversions), die Sie Ihrer Website hinzufügen können: Entweder direkt in den Quellcode oder mit Hilfe eines Tag-Managers, so dass nichts mehr in den Quellcode eingefügt werden muss. Nach Angaben von AT Internet helfen sie den Website-Besitzern, die Aktionen der Nutzer zu verstehen und mehr personalisierte Angebote zu unterbreiten, da sie „zur Verfeinerung von Analysen anhand von Segmenten verwendet werden“.

Tags werden in Verbindung mit – und nicht als Ersatz für – Analytics-Lösungen verwendet. Wenn Sie zum Beispiel Piano Analytics verwenden, werden Tags zum Vermittler zwischen Ihrer Website und der API von Piano, wodurch die Daten von der Website zu der Lösung gesendet werden.

Clientseitiges Tagging

Tagging wird meistens als clientseitiges Tagging verstanden, ein System, bei dem Analysedaten direkt vom Endnutzergerät (entweder von einem Desktop- oder einem mobilen Browser) an eine Sammel-API (wie Piano Analytics) gesendet werden. Der Client – oder Browser – hat Zugriff auf alle möglichen Informationen über den Benutzer, der auf Ihre Website, einschließlich IP-Adresse, UTM-Parameter, Cookies und vieles mehr zugreift, weshalb es die erste Wahl für diejenigen ist, die Tagging zur Verbesserung ihrer Datenerfassung einsetzen.

Das clientseitige Tagging hat jedoch auch seine Nachteile: Der Container-Code ist aufgebläht, wodurch es zu Verzögerungen bei der Ladezeit kommen kann, da der Code direkt auf der Website steht. Zusätzlich ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass der Abruf von Daten direkt von den Kunden mit dem Aufkommen von Adblockern schwieriger wird, da viele von ihnen eine immer länger werdende Liste von clientseitigen Tags, die sie blockieren, aufweisen.

Was ist serverseitiges Tagging und wie unterscheidet es sich vom clientseitigen?

Anstatt Daten direkt vom Browser oder einem anderen Endgerät, das auf Ihre Website zugreift an die Erfassungs-API zu senden, sendet das serverseitige Tagging Daten vom Browser zuerst an einen Server, auf dem sich der Tag-Manager (Container) befindet und dann an die API.

Zusammenfassend handelt es sich hier um ein weiteres Glied in der Kette.

Während der Zweck des Taggings derselbe ist und die Informationen, die sowohl durch client- als auch durch serverseitiges Tagging gewonnen werden identisch sind, bietet das serverseitige Tagging eine Ausfallsicherung zwischen den Benutzern samt ihrer Daten und den APIs, die ihre Aktionen interpretieren.

Eines ist zu beachten: Einer der Hauptgründe, warum sich das serverseitige Tagging nicht in dem Maße durchgesetzt hat wie das clientseitige Tagging, liegt in der Komplexität des Installationsprozesses.

Welche Vorteile hat das serverseitige Tagging?

Das serverseitige Tagging bietet eine Reihe von Vorteilen:

  • Datenqualität: Da Ihre Daten an den Server gesendet werden, bevor sie an einen Drittpartner (z. B. an eine Sammel-API wie Piano Analytics) weitergegeben werden, können Sie die serverseitig erfassten Tagging-Daten bereinigen und sogar zusätzliche Daten hinzufügen, bevor Sie diese mit Partnern gemeinsam nutzen.
  • Datenschutz: Wie bei der Datenqualität bedeutet die Möglichkeit, Daten auf dem Server zu speichern und zu bestimmen, was Ihre Drittpartner sehen, auch einen besseren Datenschutz. Während beim clientseitigen Tagging Drittpartner Zugriff auf alles, was von Ihren Tags erfasst wird, können Sie beim serverseitigen Tagging selbst bestimmen, was wohin gesendet wird.
  • Geschwindigkeit der Website: Da der Tag-Manager auf einem Server läuft, müssen die häufig überladenen Tag-Skripte nicht mehr zusammen mit allen anderen Elementen Ihrer Website geladen werden, was die Ladezeiten verkürzt.
  • Reiniger-Code: Beim serverseitigen Tagging müssen Sie keine separaten Container für verschiedene Analytics-Lösungen verwalten, während Sie beim clientseitigen Tagging separate Container für Analyse-Tags für Web, Mobile und Internet der Dinge benötigen.
  • Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit: Durch die Verwendung einer benutzerdefinierten Subdomain können Sie First-Party-Cookies setzen, um Details wie Anmeldedaten, bevorzugte Sprache und andere Merkmale zu speichern, die das Website-Erlebnis der Besucher verbessern.
  • Verlängerung der Lebensdauer Ihrer Cookies: Im Gegensatz zum clientseitigen Tagging, bei dem Cookies nach sieben Tagen ablaufen, sind Cookies bei der serverseitigen Verwendung länger verfügbar.
  • Umgehung von Adblockern: Da Ihre Tag-Anfragen zuerst an den Server und nicht direkt an den Browser des Nutzers gesendet werden, werden Informationsanfragen vom Adblocker als legitime Anfragen angesehen, da sie diese Anfragen nicht auf dem Client erkennen können.

Ist das serverseitige Tagging eine Verletzung des Datenschutzes?

Einige Datenschutzbeauftragte haben sich besorgt darüber geäußert, dass das serverseitige Tagging eine Verletzung des Datenschutzes der Verbraucher darstellt, da es Adblocker umgehen kann. Tatsächlich aber bietet das serverseitige Tagging Ihnen mehr Kontrolle über die Daten Ihrer Nutzer an und ist bei korrekter Implementierung sogar besser für den Datenschutz geeignet als das clientseitige Tagging.

Serverseitiges Tagging ermöglicht Ihnen, Informationen zu pflegen, die innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen und zu bestimmen, welche Informationen an Dritte, wie z.B. Piano Analytics weitergegeben werden. Das bedeutet, dass Ihre Daten noch sicherer sind als beim clientseitigen Tagging. Gleichzeitig stehen Ihnen genügend Informationen zur Verfügung, wodurch Sie die Bedürfnisse der Nutzer Ihrer Website und der Werbepartner verstehen können.

Wie wird das serverseitige Tagging implementiert?

Serverseitiges Tagging ist nicht einfach zu implementieren, weshalb es nicht so beliebt ist wie clientseitiges Tagging. Aus diesem Grund hat sich Piano mit Optimize Matter zusammengetan, um eine Integration mit unserem Analytics-Tool zu schaffen, die serverseitiges Tagging für Unternehmen jeder Größe ermöglicht. Unsere native Integration ist eine wertvolle Lösung, die bessere Analysen und mehr Sicherheit für Ihre Daten gewährleistet, ohne dass Sie sich um die Installation und Wartung kümmern müssen.

Was aber am wichtigsten ist: Da die DSGVO und ePrivacy technologieunabhängig sind, ist die Integration von Piano und Optimize Matter eine datenschutzkonforme Lösung. Das bedeutet, dass Sie sich keine Sorgen über Verstöße gegen Vorschriften machen müssen und trotzdem Ihren Nutzer besser kennenlernen können.

Serverseitiges Tagging ist die Zukunft.

Da die Gewinnung hochwertiger Daten von Website-Nutzern immer schwieriger wird, müssen unbedingt neue und kreative Lösungen gefunden werden, um Ihre Umsatzströme zu sichern. Serverseitiges Tagging ist eine Schlüsselkomponente für die Zukunft von robusten Analytics Lösungen.

Sind Sie interessiert, mehr darüber zu erfahren?

Wenden Sie sich noch heute an uns und erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen serverseitiges Tagging mit Piano Analytics implementieren kann, um die Vorteile eines solchen umfangreichen und sehr wichtigen Teils des Analytics-Komplexes zu nutzen.

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Google Analytics vs. DSGVO: Warum Ihre Daten bei Google nicht sicher sind https://www.piano.io/de/resources/google-analytics-vs-dsgvo/ Fri, 02 Sep 2022 08:03:08 +0000 https://piano.io/de/?p=13203 Da GA offiziell als gegen die DSGVO-verstoßend erklärt wurde, ist es jetzt an der Zeit, zu einem DSGVO-konformen Analytics-Anbieter zu wechseln.

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Googles bisheriges kostenloses Universal Analytics (UA) soll 2023 auslaufen und wird durch den Standard Google Analytics 4 (GA4) mit Premiumangeboten ersetzt.

Da datengesteuerte Unternehmen auf die Daten der bis zu 13 letzten Monaten angewiesen sind, um ihre Entscheidungsträger zu unterstützen, müssen Analyseteams schnell handeln, um den Datenverlust und damit die Gefahr der Betriebsunterbrechung zu vermeiden.

Für die Google-Kunden kommt diese Migration zu einem ungünstigen Zeitpunkt, da das Unternehmen wegen des Verstoßes seiner Datenschutzbestimmungen bereits weltweit in der Kritik steht.

Um zu entscheiden, ob die Migration zu GA4 oder die Wahl eines neuen Anbieters sinnvoll ist, müssen die Stakeholder auch die Datenschutzlandschaft verstehen und wissen, wieso und warum Google unter diesen Bedingungen als nicht konform gilt.

Während Datenschutzbestimmungen von Land zu Land aufgestellt und durchgesetzt werden, hat die DSGVO den Rahmen für den internationalen Datenschutz geschaffen – und dient als Maßstab für Compliance-Pflichten, die Unternehmen jeder Größe erfüllen müssen.

In diesem Artikel werden wir die Mängel der Analytics-Lösungen von Google hinsichtlich der EU-Datenschutzstandards aufschlüsseln und den Tech-Riesen genauer betrachten.

Warum Google Analytics nicht DSGVO-konform ist

In den letzten Jahren hat Google, der zu den Big Tech Hauptakteuren gehört, gegen Datenschutzbestimmungen sowie europäische Datenschutzgesetze verstoßen, weswegen diverse Regulierungsbehörden und Datenschützer wiederholt Beschwerden bei verschiedenen Datenschutzbehörden eingereicht haben.

Die Lage spitzte sich im Jahr 2020 zu, als der Europäische Gerichtshof das EU-US-Datenübertragungsabkommen „Privacy Shield“ für ungültig erklärte, da er die Vereinigten Staaten nicht mehr als ein Land anerkannte, das ein ausreichendes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet. Dies bedeutet, dass die Übermittlung personenbezogener Daten aus Ländern, die unter dem Schutz der DSGVO stehen, in die USA nun verboten ist.

Zusammengefasst:

  • Google Analytics und damit auch seine Produkte UA und GA4 sind nach der Außerkraftsetzung des Privacy Shield 2020 NICHT DSGVO-konform
  • Websites in EU-Mitgliedsländern wie Frankreich, die UA oder GA4 verwenden, um personenbezogene Daten von EU-Bürgern zu sammeln, gelten als Verstoß gegen die DSGVO
  • Die vorgeschlagene Aktualisierung des Privacy Shield (Transatlantic Data Privacy Framework), die einen sicheren und gesetzeskonformen Datenaustausch zwischen der EU und den USA ermöglichen würde, ist noch nicht ausgearbeitet, und es wird diesbezüglich bis zum Jahr 2023, also bis zum Auslauf des Google-Programms, keine endgültige Entscheidung erwartet

Globale Implikationen:

Anfang 2022 wurde die Verwendung von Google Analytics von den österreichischen, französischen und italienischen Datenschutzbehörden offiziell als illegal eingestuft. Ihre Entscheidung wurde damit begründet, dass Google nicht gewährleistet, dass die europäischen Daten im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO gespeichert bleiben. Diese Tendenz zur Bestrafung von Google verbreitet sich in der gesamten EU und wird sich voraussichtlich auf den Rest der Welt ausdehnen, da andere Länder mit dem Datenschutz in der EU gleichziehen.

Wie Google Analytics gegen die DSGVO verstößt

Der Beschluss der österreichischen, französischen und italienischen Datenschutzbehörden, dass Google Analytics nicht DSGVO-konform ist, gilt sowohl für UA als auch für GA4. Dies wirkt sich daher direkt auf alle Nutzer von UA und diejenigen aus, die 2023 zu GA4 umsteigen.

Persönlich identifizierbare Informationen

Nach der DSGVO sind personenbezogene Daten wie folgt definiert: „Alle Informationen, die sich auf eine (direkt oder indirekt) identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, insbesondere durch Bezugnahme auf eine Online-Kennung.“

Dazu gehören alle pseudonymen Informationen wie z.B.:

  • IP-Adressen
  • Jede Online-Kennung: Cookies, mobile IDs, Werbe-IDs und sogar Fingerprinting
  • Jedes Informationsbündel, das zur Identifizierung einer einzelnen Person führen kann, wie beispielsweise Navigation, Verhalten oder andere demografische Daten

Google weicht von der strengen Definition in der DSGVO ab und betrachtet die folgenden Daten nicht als personenbezogene Daten:

  • Pseudonyme Cookie-IDs
  • Pseudonyme Werbe-IDs
  • IP-Adressen
  • Andere pseudonyme Erkennungen der Endnutzer

Das bedeutet, dass Google jede IP-Anfrage, die mit einer Anzeigenanfrage gesendet wird (was fast alle Anzeigenanfragen einschließt), nicht als Übermittlung von persönlich identifizierbaren Informationen im Sinne der DSGVO betrachtet – eine Entscheidung, die in direktem Widerspruch zur DSGVO steht und für jeden, der UA oder GA4 verwendet, Schwierigkeiten mit den Aufsichtsbehörden bedeuten könnte.

Sammlung und Verwendung von Daten

Die DSGVO gibt vor, dass „[personenbezogene] Daten auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben, und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden müssen.“ Mit anderen Worten, alle Website- und App-Anbieter, die personenbezogene Daten sammeln, müssen genau darlegen, wie diese Informationen gesammelt und verwendet werden.

Google versäumt es jedoch, die für die Einhaltung der DSGVO erforderliche Transparenz bereitzustellen. Dies wurde durch die im Jahr 2019 von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte Geldstrafe in Höhe von 50 Mio. EUR deutlich, in der festgestellt wurde, dass Google „mangelnde Transparenz, unzureichende Informationen und das Fehlen einer gültigen Zustimmung zur Personalisierung von Werbung“ aufweist.

Datenspeicherung

Für die Datenübermittlung aus der EU in die USA gelten strenge Anforderungen. Diese bestehen aus:

und

  • Verbindlichen Unternehmensregeln (BCR)
  • Bereitstellung von zusätzlichen Schutzmaßnahmen (Pseudonymisierung und Verschlüsselung)
  • Vollständiger Transparenz im Hinblick auf den Datenzugriff und deren Verwendung
  • Verbesserung der Prüfverfahren des Datenimporteurs, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten
  • Vollständiger Einhaltung der strengen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen auf der Grundlage von EU-Zertifizierungen/Verhaltenskodizes und der ISO-Norm

Nach der DSGVO ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Nicht-EU-Länder möglich, wenn geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Zu diesen Maßnahmen gehören die Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus sowie die Information der Besucher über die Übermittlung ihrer Daten und die Wahrung ihrer Datenschutzrechte.

Google erfüllt jedoch nicht die Anforderungen für die Übermittlung/Speicherung von Daten zwischen der EU und den USA:

  • Die Rechenzentren von Google sind weltweit verteilt
  • Google garantiert nicht, dass europäische Daten in der EU gespeichert bleiben
  • Die Überwachungsgesetze der US-Regierung verlangen von US-Anbietern wie Google oder Facebook ausdrücklich, dass sie den US-Behörden die personenbezogenen Daten von Internetnutzern zur Verfügung stellen
  • Nach Ansicht der französischen Datenschutzbehörde CNIL besteht die Gefahr, dass amerikanische Geheimdienste auf personenbezogene Daten zugreifen, die in die USA übermittelt werden, wenn die Übermittlung nicht ordnungsgemäß geregelt ist

Worauf sollten Unternehmen bei einer Alternative für Analytics achten?

Bei der Suche nach einer Alternative zu UA und GA4 geht es um Risikomanagement und darum, welche Garantien Ihr Analytics-Anbieter zum Schutz Ihrer Daten geben kann.

Unternehmen sollten sich daher nach Anbietern umsehen, die eine allgemein zugängliche Datenschutzvereinbarung haben, in der ausdrücklich angegeben wird:

  • Wer ist für die Datennutzung verantwortlich und wer informiert wen?
  • Welche personenbezogenen Daten werden genau verarbeitet, wie und zu welchem Zweck?
  • Wo werden die Daten und die damit verbundenen Garantien verarbeitet und gespeichert?

Unternehmen sollten auch sicherstellen, dass in der Datenschutzvereinbarung ihres Analytics-Anbieters klar wiedergegeben wird, wie er im Rahmen der von der DSGVO festgelegten Parameter vorgeht. Er sollte leicht zugängliche Unterstützung bieten, einschließlich eines speziellen Ansprechpartners für den Datenschutz, z.B. eines Datenschutzbeauftragten (DSB), damit Sie sich keine Gedanken darüber machen müssen, ob Sie die strengen Schutzvorschriften einhalten oder nicht.

Piano Analytics ist Privacy-by-Design

Im Gegensatz zu Google Analytics ist Piano Analytics eine Privacy-by-Design-Lösung, die das Verständnis aufbringt und die gemeinsame Nutzung von Daten zwischen verschiedenen Abteilungen einfach und gesetzeskonform ermöglicht, ohne dass man sich Sorgen machen muss, gegen die Datenschutzbestimmungen zu verstoßen.

Piano hält sich strikt an die DSGVO und andere Datenschutzbestimmungen und verfügt über ein eigenes Expertenteam, das unsere Lösung bei Bedarf anpasst und aktualisiert.

Unsere Experten stehen auf Abruf bereit, um Kunden dabei zu helfen, ihre Daten und das regulatorische Umfeld, in dem sie tätig sind, zu verstehen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass unsere Kunden ihre Kapitalrendite maximieren, indem sie das Nutzerverhalten verstehen und gleichzeitig die Vorschriften einhalten.

Was ist bei Piano Analytics anders?

  • Strenge Einhaltung von DSGVO und ePrivacy: Piano Analytics erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, die in der DSGVO und anderen Datenschutzvorschriften wie dem kalifornischen CCPA festgelegt sind. Unser Cloud-Anbieter hält sich an den europäischen Verhaltenskodex und ist von der französischen Datenschutzbehörde CNIL und dem Europäischen Datenschutzausschuss zugelassen, so dass unsere Kunden sicher sein können, dass wir stets die richtigen Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzstandards verwenden.
  • Strenge Richtlinien für die Datennutzung: Wir sammeln nur die Daten, die für die Ziele unserer Kunden unbedingt erforderlich sind und denen der Endnutzer ausdrücklich zugestimmt hat. Der Zweck ist auf die strikte Messung der Zielgruppe beschränkt und die Daten gehören immer zu 100 % unseren Kunden.
  • In-House Daten-Expertise: Piano verfügt über einen internen Datenschutzbeauftragten, der dafür sorgt, dass Piano stets die sich ändernden Vorschriften einhält. Unser Team hilft den Kunden auch dabei, ihre Daten unter Einhaltung strenger Datenschutzstandards einzusetzen.
  • Konfliktfreie Daten: Niemals verwenden, verkaufen oder übertragen wir Daten und führen auch keine Aktivitäten durch, die gegen die DSGVO oder lokale Vorschriften verstoßen würden. Unsere Lösung dient einem Zweck: die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung pseudonymisierter Besuchs-, Navigations- und Verhaltensdaten im Namen unserer Kunden. Wir bieten eine Reihe zusätzlicher technischer Maßnahmen wie Anonymisierung und Verschlüsselung an, um konforme Daten zu gewährleisten.

Eine leistungsstarke und DSGVO-konforme Analytics-Lösung, bei der der Datenschutz an erster Stelle steht

Piano hat es sich zur Aufgabe gemacht, seine Kunden fachkundig zu unterstützen, sodass die Datenschutzbestimmungen gemäß den neuesten Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes von ihnen eingehalten werden.

Durch die Entscheidung für Piano Analytics profitieren Sie von einer fortschrittlichen Analytics-Plattform, die es Ihnen ermöglicht, qualitativ hochwertige Daten teamübergreifend auszutauschen – und das alles mit der Gewissheit, dass der Datenschutz bei Ihrer Analytics-Lösung an erster Stelle steht.

Wir sind seit Langem auf dem Analytics-Markt als DSGVO-freundliche Lösung bekannt und bieten vollständige Transparenz bei Datenspeicherung und Datenschutz. Dadurch wissen Sie immer, wo Ihre Daten verarbeitet und gespeichert werden.

Gemeinsam können wir an der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf Ihrer Website arbeiten und Ihrer Zielgruppe zeigen, wie wichtig Ihnen ihre Datenschutzrechte sind.

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5 wichtige Punkte, die bei der Entscheidung für „Build or Buy“ zu beachten sind https://www.piano.io/de/resources/5-wichtige-punkte-die-bei-der-entscheidung-fur-build-or-buy-zu-beachten-sind/ Thu, 01 Sep 2022 12:23:04 +0000 https://piano.io/de/?p=13241 Hier sind die 5 Dinge, die Sie beachten sollten, wenn Sie die Entscheidung treffen, ob Sie selbst entwickeln oder kaufen wollen.

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Der Wettlauf um die Position eines internationalen Marktführers in den digitalen Medien ist härter denn je. Unternehmen auf der ganzen Welt suchen nach Möglichkeiten, das Kundenverhalten zu verstehen und zu beeinflussen, um den Wert ihres digitalen Angebots zu erhöhen.
Laut Gartner werden die Ausgaben für Unternehmenssoftware bis 2022 weltweit 572 Milliarden US-Dollar erreichen – eine Zunahme von 10,6 % gegenüber 2021. Da immer mehr Unternehmen auf die digitale Überholspur wechseln, hängt das Überleben Ihres Unternehmens davon ab, dass Sie den richtigen Ansatz für die Entwicklung Ihrer Softwareplattform für digitale Medien wählen.

Wenn es um ein Problem geht, das mit Hilfe von Technologie gelöst werden kann, ist es wichtig, dass Unternehmen zunächst mehrere Fragen beantworten:

  • Wie groß ist der Umfang des Problems, mit dem sie konfrontiert sind?
  • Verfügen sie bereits über interne Lösungen?
  • Haben sie das Problem bereits in der Vergangenheit gelöst?
  • Welche spezifischen Herausforderungen wollen sie mit der endgültigen Lösung lösen?
  • Wie viel Budget steht dem Unternehmen zur Verfügung?

 

Daher müssen Unternehmen entscheiden, ob sie intern eine technologische Lösung entwickeln oder in eine externe Lösung investieren sollen.


Lange Zeit konnten nur reifere Unternehmen, die über die entsprechenden internen Ressourcen verfügten, auf intern entwickelte Tools zurückgreifen. Die Zugänglichkeit der heutigen Cloud-Plattformen und der bessere Zugang zu modernen IT-/Engineering-Teams haben jedoch dazu geführt, dass die Erstellung von Tools im eigenen Haus deutlich einfacher geworden ist.
Gleichzeitig sind Standardtools verfügbarer denn je und bieten durchgängige Anpassungsmöglichkeiten für die Erfassung, Verarbeitung und Aktivierung von Daten sowie eine konfigurierbare Rechenleistung. Diese sind jedoch mit einer Reihe von funktionalen und finanziellen Kompromissen verbunden.


Hier sind die 5 Dinge, die Sie beachten sollten, wenn Sie die Entscheidung treffen, ob Sie selbst entwickeln oder kaufen wollen:

Kosten

Es ist wichtig, alle verbundenen Kosten, technischen Schulden und Risiken aufzuschlüsseln, falls Sie eine interne Lösung in Betracht ziehen. Dazu gehören auch die Vor- und Nachteile des Outsourcings Ihrer Lösung.
„Build“ – Falls Sie Ihre Lösung selbst entwickeln, müssen Sie die gesamte Kostenlast des Projekts tragen. Dazu gehören die Kosten für die anfängliche Einrichtung, den laufenden Support, Fehlerbehebungen, Upgrades, Plattformmigrationen und das Verfolgen von Trends in der Softwarebranche.


Da sich der Markt und die Anforderungen im Laufe der Zeit weiterentwickeln, müssen Sie eventuell ständig neue Funktionen und Merkmale hinzufügen. Während Sie vielleicht eine Lösung für ein Problem entwickeln, mit dem Sie heute konfrontiert sind, werden sich Ihre Initiativen und Herausforderungen verändern und erweitern, was bedeutet, dass Sie zusätzliche Lösungen entwickeln müssen.


Es geht nie um einmalige, kurzfristige Kosten.


„Buy“– Wenn Sie beim Outsourcing den richtigen Partner wählen, gehen Sie eine technische Beziehung ein, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist und sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Der Anbieter hat die Kosten für den Aufbau der Lösung auf seine gesamte Kundschaft verteilt, so dass ein Unternehmen nicht die gesamte Rechnung für den Aufbau und die Wartung des Produkts bezahlen muss. Wenn Sie sich für den Kauf eines Technologieprodukts entscheiden, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit keine „überraschenden“ Kosten geben.

Kontrolle

Viele Online-Medienunternehmen wissen genau, welche Funktionen und welches Funktionsniveau sie benötigen, und dass sie diese ohne Investitionen in eine Unternehmensplattform entwickeln können. Digitale Teams befürchten oft, dass sie keinen Einfluss auf Produktaktualisierungen und die damit verbundene Roadmap haben, falls sie zukünftig zusätzliche Funktionen benötigen, um ihre spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen.
Wenn Sie eine interne Entwicklung Ihres Projekts in Erwägung ziehen, müssen Sie Folgendes berücksichtigen:

  • Welche spezifischen Ziele wollen Sie mit der internen Entwicklung Ihres Projekts erreichen?
  • Ist Ihr Geschäft strikt auf Einnahmen ausgerichtet oder haben Sie andere Fokuspunkte wie Werbung oder langfristige Ziele jenseits der Paywall?
  • Haben Sie in der Vergangenheit versucht, eine ähnliche Lösung zu entwickeln, und welche Ergebnisse haben Sie erzielt?

 

„Build“– Wenn Sie intern entwickeln, haben Sie die vollständige Kontrolle darüber, wie Ihre Lösungen aufgebaut sind und wie sie funktionieren. Diese Kontrolle ist jedoch mit erheblicher Verantwortung und Herausforderungen verbunden, denen Sie und Ihre Teams vielleicht noch nicht ausgesetzt waren.


Ohne das Fachwissen erfahrener Entwickler, die sich mit den Problemen der Softwareentwicklung auseinandergesetzt haben, ist es sehr schwierig, sicherzustellen, dass die Entwicklung planmäßig und fristgerecht verläuft. Die Kontrolle über das Produkt und den Zeitplan bedeutet nicht, dass es keine Einschränkungen gibt.


Darüber hinaus haben Sie nur Zugang zu Ihren eigenen Daten, die für Ihre Entscheidungsfindung nützlich sein können, ohne Branchen-Benchmarks oder Leistungsübersichten zu erhalten.


„Buy“ – Mit dem Kauf einer Lösung profitieren Sie von erfahrenen Entwicklern, die sich mit der Einrichtung eines bestimmten Teils der digitalen Unternehmenssoftware auskennen. Sie geben Ihren Teams auch Zugang zu fachkundiger Unterstützung auf der Grundlage wertvoller Benchmark-Daten.

Wartung

Der Zeitaufwand für die Verwaltung von Fehlerbehebungen ist ein weiteres wichtiges Thema für Unternehmen, die über das Outsourcing ihres Softwareanbieters nachdenken. Die Kontrolle durch ein engagiertes internes Team zu behalten, scheint die zuverlässigste Option zu sein, um Software-Updates zu beschleunigen und die Abhängigkeit von einem externen Anbieter zu verringern.
Dieser Ansatz kann jedoch leicht zu einer falschen Einsparung führen, wenn Sie das Folgende nicht bedenken:

  • Verfügen Sie über ein Entwicklungsteam, das sich um die laufende Wartung kümmert?
  • Hat Ihr Team bereits an Projekten dieser Größe/Kapazität gearbeitet?
  • Welche Funktionen und Möglichkeiten wollen Sie für Ihre Website über eine Paywall hinaus entwickeln?
  • Haben Sie eine Roadmap?

 

„Build“– Bei einer Inhouse-Lösung sind Sie für die gesamte Wartung Ihrer neu erstellten Software verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie die Einführung, die Fehlerbehebung, die Benutzerschulung, die Einrichtung von Passwörtern, die Sicherheit und die Einhaltung von Industriestandards/örtlichen Vorschriften sowie die Entwicklung neuer Funktionen verwalten. Und all diese Wartungsarbeiten erfordern potenziell mehr Bandbreite, Kosten und Personal.


Mit anderen Worten: Die Entwicklung der Lösung ist nur der Anfang. Die Wartung ist die größere Herausforderung, und auf dem aktuellen Markt ist es nicht mehr rentabel, Softwareprojekte intern zu entwickeln, selbst für sehr reife Unternehmen mit unbegrenzten Ressourcen.


„Buy“– Wenn Sie sich mit einem Outsourcing-Anbieter zusammenschließen, erhalten Sie Zugang zum Fachwissen und zur Erfahrung einer großen Anzahl von Entwicklern. Zudem können Sie auf Serviceteams zurückgreifen, die als Produkt- und Branchenexperten mit Best Practices aus einer Fülle direkter Erfahrungen ausgestattet sind.

Minimieren Sie Ihre Wertschöpfungszeit

Die Zeit bis zur Wertschöpfung (Time to Value – TTV), d. h. die Zeit, die ein Unternehmen benötigt, um den Wert einer Lösung zu realisieren, ist ein entscheidender Faktor bei der Entscheidung für oder gegen ein Outsourcing.
Bei der Ausarbeitung ihres Angriffsplans sind die Teams natürlich bestrebt, so schnell wie möglich mit der Arbeit zu beginnen und schnelle Ergebnisse zu erzielen. Die Zusammenarbeit mit externen Anbietern birgt das Risiko, dass der Einführungs- und Implementierungsprozess zu lange dauert und Sie nicht die Zeit haben zu warten.
Versuchen Sie es mit folgender Fragestellung:

  • Wann werden Sie die Lösung voraussichtlich auf den Markt bringen?
  • Wie lange können Sie es sich leisten zu warten?
  • Was tun Ihre Wettbewerber jetzt, um diese Herausforderung zu meistern?

 

„Build“ – Wenn Sie Ihre Entwicklung intern planen und umsetzen, kann allein der Aufbau einer Version 1.0 für eine gut funktionierende, benutzerfreundliche Plattform mindestens 6 Monate bis ein Jahr dauern. Diese lange Wartezeit kann andere Projekte aufhalten und Ihnen einen deutlichen Wettbewerbsnachteil verschaffen.
Der Aufbau einer internen Lösung erfordert Zeit, und die Ergebnisse sind bei einem Instrument, das noch nie verwendet wurde, nicht garantiert.


„Buy“ – Die Wahl eines gut etablierten und international anerkannten Anbieters kann Ihren TTV erheblich beschleunigen. Sie treten in eine agile und optimierte Organisation ein, die bereits über das nötige Fachwissen und die Erfahrung verfügt.

Leistungsverfolgung

Wenn ein Geschäftsmodell erst einmal läuft, ist es wichtig, dass Sie Ihre Leistung einfach und genau verfolgen können. Bevor Sie sich für ein Insourcing entscheiden, sollten Sie sich überlegen, wie Ihr Team die Daten und die Leistung überwachen und mit der internen Lösung Erkenntnisse gewinnen will. Wird Ihr Analysetool auch intern entwickelt, und wie wird diese Verbindung aussehen?


„Build“ – Neben der Entwicklung der Funktionalität Ihrer Lösung sind Berichte und Analysen unerlässlich, um zu verstehen, wie Ihr Abonnementmodell (und Ihre Software) funktioniert. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Lösung vollständig integriert und mit einem Analysetool verbunden werden kann. Dies kann einen zusätzlichen Aufwand in Bezug auf Entwicklung, Projektmanagement, Zeit und Kosten darstellen.


„Buy“ – Durch die Auslagerung an eine komplette digitale Geschäftsplattform können Sie sofort umfassende Berichte nutzen, die alle Ihre Aktivitäten, den Verkehrsfluss, die Ergebnisse von Split-Tests, Konversionen und Bindungsraten anzeigen.

Starten Sie voll durch mit Piano

Piano hat einigen der weltweit führenden Medienmarken geholfen, schnelle Ergebnisse zu erzielen, mit einer begrenzten Investition und ohne ihre Teams zu überlasten.

„Wir haben 5 Anbieter durch Piano ersetzt und so insgesamt Lizenzgebühren und die Kosten für die Integration und Wartung dieser Integrationen eingespart. Die mehr als 200 Entwickler, die die Wartung verwalten und Serviceunterbrechungen abfedern, stellen uns unendlich mehr Ressourcen zur Verfügung als unser internes Team.“
–Arizent (vormals Source Media)

Verringern Sie Ihre langfristigen Ressourcenkosten

Mit Piano kaufen Sie nicht nur eine Lösung, sondern erwerben einen langfristigen, zukunftssicheren Partner. Wir verfügen über ein 200-köpfiges Produkt- und Entwicklungsteam, das sich ausschließlich darauf konzentriert, hervorragende Lösungen zu liefern und die Tools kontinuierlich zu verfeinern und zu verbessern.


Darüber hinaus haben wir ein erstklassiges Support-Team, das Sie auf Ihrem Weg begleitet. Unsere Produkt-Roadmap ist umfassend und detailliert und deckt die gesamte Customer Journey ab. Das ist etwas, das andere nicht einfach intern nachmachen können.


Und: Wir verfügen die Daten von 142 Milliarden monatlichen Seitenaufrufen, die wir als Benchmark nutzen, um Entscheidungen über Produktverbesserungen und Best Practices mit unseren Kunden zu treffen.

„Piano bietet sofort einsatzbereite Vorlagen und Segmente, die es dem digitalen Team von The Spectator ermöglichten, in kürzester Zeit Customer Journeys zu erstellen, die den digitalen Teil des Unternehmens erfolgreich wachsen ließen. Der wichtigste Faktor bei der Auswahl von Piano war die Flexibilität des Tools und seine Fähigkeit, mit dem Unternehmen zu wachsen“
– The Spectator

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Datenschutzbestimmungen: Suche nach einer datenschutzfreundlichen Analyselösung https://www.piano.io/de/resources/datenschutzbestimmungen-suche-nach-einer-datenschutzfreundlichen-analyselosung/ Wed, 15 Jun 2022 17:11:37 +0000 https://piano.io/?p=12242 Die Lage in der EU und darüber hinaus Heutzutage ist im Grunde jedes Unternehmen welches eine Website besitzt, von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ePrivacy betroffen – auch wenn sie nur auf die grundlegendsten Daten der Besucher zugreifen. Die jüngsten Maßnahmen der europäischen Regulierungsbehörden prägen die Definition und die Erwartungen an den digitalen Datenschutz, stellen den […]

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Die Lage in der EU und darüber hinaus

Heutzutage ist im Grunde jedes Unternehmen welches eine Website besitzt, von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ePrivacy betroffen – auch wenn sie nur auf die grundlegendsten Daten der Besucher zugreifen. Die jüngsten Maßnahmen der europäischen Regulierungsbehörden prägen die Definition und die Erwartungen an den digitalen Datenschutz, stellen den Status quo in Frage und zwingen Unternehmen, ihre digitale Strategie neu zu entwickeln.

Kürzlich gaben Regierungen aus mehreren Ländern bekannt, dass Google Analytics – und damit auch jedes Unternehmen, das es verwendet – gegen die Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union verstößt. Die DSGVO besagt, dass Daten nicht in Länder exportiert werden dürfen, die nicht über ein “angemessenes Schutzniveau” verfügen, d.h. über das gleiche Niveau an Datenschutzgesetzen wie in der EU. Durch die Übermittlung europäischer Nutzerdaten zur Verarbeitung in die Vereinigten Staaten wurde Google daher als nicht konform eingestuft.

Dezember 2021: Die österreichische Datenschutzbehörde hat entschieden, dass die Nutzung von Google Analytics eines Unternehmens gegen die Allgemeine Datenschutzverordnung der Europäischen Union (DSGVO) verstößt.

Februar 2022: Frankreichs Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) traf eine ähnliche Entscheidung gegen ein anderes Unternehmen. 

März 2022: Liechtenstein kündigte eine eigene Regelung an.

Die DSGVO und die ePrivacy-Verordnung mögen europäische Gesetze sein, aber – wie wir bereits gesehen haben – bedeutet das nicht, dass sie nur Unternehmen in der EU betreffen. Das Internet ist schließlich grenzenlos. „Als die DSGVO in Kraft trat, war eines der unmittelbaren Ergebnisse ein Anstieg der Zahl der US-Websites, die den Zugang zu EU-Besuchern verweigern oder einschränken“, erklärte Timo Rein, Mitbegründer und ehemaliger CEO des CRM-Anbieters Pipedrive, gegenüber Forbes kurz nach Inkrafttreten der DSGVO. „Dieser Ansatz ist nicht nachhaltig.“

Das Risiko der Nichteinhaltung von Vorschriften

Die Verwendung von Daten in einer Weise, die gegen ePrivacy oder DSGVO verstößt, kann schwerwiegende Folgen haben. Wenn Sie die Vorschriften nicht einhalten, riskieren Sie eine Verwarnung, erhebliche Geldbußen und/oder ein vorübergehendes oder dauerhaftes Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Sie können auch gezwungen werden, alle von Ihnen bereits gesetzwidrig gesammelten Daten zu löschen.

Wenn Sie diese Risiken nicht eingehen wollen, ist es wichtig, eine durchdachte Datenstrategie zu entwickeln und einen Anbieter für digitale Analysen zu finden, der sich mit DSGVO und ePrivacy auskennt und über das nötige Fachwissen verfügt, um mit den gesetzlichen Anforderungen Schritt zu halten.

Suche nach einer datenschutzfreundlichen Analyselösung

Bei der Suche nach einer datenschutzfreundlichen digitalen Analyselösung sind zunächst die folgenden Punkte zu berücksichtigen.

Wie werden „personenbezogene Daten“ definiert?

“Personenbezogene Daten” werden laut DSGVO spezifisch definiert. Wenn Sie eine Lösung wünschen, die die Vorschriften einhält, brauchen Sie einen Anbieter, der dieselbe Definition verwendet, d.h. der z. B. Cookie-/mobile IDs und IP-Adressen als personenbezogene Daten einbezieht. Wenn das Tool personenbezogene Daten nicht auf die gleiche Weise bezeichnet, besteht die Gefahr, dass es nicht den Vorschriften entspricht.

Verwendung und Speicherung von Daten

Bei den Entscheidungen in ganz Europa ging es vor allem darum, wo die Daten gespeichert werden und wie sie verwendet werden. Zur Einhaltung der DSGVO müssen die schützenswerten Daten der europäischen Nutzer in Europa oder in Ländern mit demselben Datenschutzniveau verbleiben. Wichtig ist auch, ob die Daten über Besucher, Navigation und Verhalten pseudonymisiert und/oder anonymisiert und verschlüsselt werden.

Ausnahmeregelung von der Einwilligung

Die Ausnahmeregelung von der Einwilligung von ePrivacy wird von Datenschutzbehörden wie der CNIL anerkannt. Sie ermöglicht es dem Herausgeber einer Website oder einer mobilen Anwendung, die Notwendigkeit zu umgehen, die vorherige Zustimmung eines Verbrauchers einzuholen, bevor er Tracker (Cookies/mobile ID) hinterlegt. Die Ausnahmeregelung wird nur für Lösungen gewährt, die einen hohen Standard bei der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen einhalten und mehrere Bedingungen erfüllen, u.a.:

  • Es muss eine generelle Übereinstimmung mit der DSGVO gegeben sein
  • Nur Sammlung von Daten, die für die Bereitstellung des vom Benutzer ausdrücklich gewünschten Dienstes unbedingt erforderlich sind
  • Für einen Zweck, der sich auf die strikte Messung des Publikums beschränkt

Die Ausnahmeregelung kann nicht nur einen strengeren Datenschutz gewährleisten, sondern auch ein Zeichen für eine bessere Datenqualität sein. Eine Lösung, die die Ausnahmeregelungen für den Datenschutz erfüllt, kann 100 % der Besucherdaten erfassen, während bei Lösungen, die dies nicht tun, nur etwa 50 % der gleichen Daten zugänglich sind.

In-House Expertise

Die DSGVO- und ePrivacy-Gesetzgebung ist nuanciert, und die Art und Weise, wie wir Daten nutzen, verändert sich ständig. Deshalb muss eine Lösung, bei der der Datenschutz im Vordergrund steht, über DSGVO- und ePrivacy-Experten in ihrem Team verfügen, die Erfahrung darin haben, Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Datenschutzanforderungen zu unterstützen. Achten Sie auf Kundensupport sowie Daten- und Rechtsexpertise, um sicherzustellen, dass Ihr Anbieter mit den neuen Datenschutzgesetzen Schritt halten kann und Sie dabei unterstützt, auf dem Laufenden zu bleiben.

Datenschutz an erste Stelle stellen

Wenn Sie dem Datenschutz Vorrang vor Kosteneinsparungen einräumen, können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Anbieter mit den Änderungen der Rechtsvorschriften Schritt hält und Sie nicht in den Strudel von Entscheidungen geraten, wie sie in Europa im Jahr 2022 getroffen werden.

Der Wechsel zu einer neuen Lösung bedeutet jedoch, dass Sie Ihre Daten migrieren müssen – ein Schritt, der diese Daten angreifbar machen kann, wenn Sie nicht den richtigen Ansatz wählen. Wie können Sie dies auf sichere Weise tun und gleichzeitig die Datenschutzbedürfnisse Ihrer Kunden respektieren?

Bericht herunterladen

Laden Sie sich gerne unser “Datenschutz steht an erster Stelle” eBook herunter, um mehr über Themen wie datenschutzfreundlichen Datenanalyseplattformen zu erfahren.

Piano Analytics (ehemals Analytics Suite Delta von AT Internet) ist eine digitale Analyselösung und bietet Funktionen für eine Reihe von Anwendungsfällen mit einem einheitlichen Datenmodell, das Echtzeitabfragen und 1.400 Ereignisparameter unterstützt. Bei Piano hat der Schutz und die Sicherheit der Nutzerdaten höchste Priorität. Wir haben Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen, dass die Nutzerdaten privat bleiben und die Datenschutzgesetze jederzeit eingehalten werden.

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Die Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) zu Google Analytics – Erkenntnisse von Piano und die nächsten Schritte https://www.piano.io/de/resources/die-entscheidung-der-osterreichischen-datenschutzbehorde-dsb-zu-google-analytics/ Tue, 22 Mar 2022 09:47:32 +0000 https://piano.io/?p=10943 Die österreichische DSB hat in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Datenschutzbehörden erklärt, dass die Übermittlung von EU-Daten, die gemäß der Datenschutz-Grundverordnung geschützt sind, durch Google Analytics in die Vereinigten Staaten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt. Inzwischen hat die französische Datenschutzbehörde CNIL angeordnet, dass ein Website-Betreiber in Frankreich innerhalb von einem Monat die Verordnung einhalten oder andernfalls die […]

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Die österreichische DSB hat in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Datenschutzbehörden erklärt, dass die Übermittlung von EU-Daten, die gemäß der Datenschutz-Grundverordnung geschützt sind, durch Google Analytics in die Vereinigten Staaten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt. Inzwischen hat die französische Datenschutzbehörde CNIL angeordnet, dass ein Website-Betreiber in Frankreich innerhalb von einem Monat die Verordnung einhalten oder andernfalls die Nutzung von Google Analytics unter den „derzeitigen Bedingungen“ einstellen muss.

Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, dass Google nicht gewährleistet, dass die europäischen Daten im Einklang mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung gespeichert bleiben. Diese Entscheidung richtete sich jedoch ausschließlich gegen Google und Facebook und nicht gegen andere US-Anbieter.

Weitere Reaktionen von Datenschutzbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten, die unter die Datenschutz-Grundverordnung fallen, werden in Kürze erwartet.

Piano hat vor kurzem ein Webinar organisiert, um genauer auf die Entscheidung der DSB einzugehen und zu erklären, warum Piano Analytics mit der DSGVO konform ist und eine sichere Alternative zu Google darstellt. An der Sitzung nahmen führende Datenschutzexperten teil: Dr. Carlo Piltz, Rechtsanwalt und Partner bei Piltz legal, Christoph Hadrys, Digital Analyst bei BZ.medien und Louis-Marie Guérif, Datenschutzbeauftragter der Piano Gruppe. Moderiert wurde das Event von Nicolas Hinternesch, Digital Analytics Strategist bei Piano.

Sehen Sie sich hier das Webinar an Die Entscheidung der österreichischen DSB zu Google Analytics – Erkenntnisse aus dem Webinar von Piano und wie Sie sich auf die Zukunft vorbereiten können

Wie werden personenbezogene Daten und die Datenübermittlung in der Datenschutz-Grundverordnung definiert?

Personenbezogene Daten

Nach der DSGVO sind personenbezogene Daten definiert als „alle Informationen, die sich auf eine (direkt oder indirekt) identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, insbesondere durch Bezugnahme auf eine Online-Kennung“
Dazu gehören insbesondere alle indirekt identifizierbaren oder pseudonymen Informationen wie z. B.:

  • IP-Adressen
  • Jede Online-Kennung – Cookie, Handy, Werbung, Browser-Fingerprinting
  • Jede Informationskombination, die zur Identifizierung einer einzelnen Person führen kann –Navigation, Verhalten oder andere demografische Daten

Nicht konform: Google stuft diese Informationen nicht als persönlich identifizierbare Informationen ein.

Datenübermittlung/-speicherung

Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung besagt, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche darüber informieren muss, wo personenbezogene Daten gespeichert sind, und dass er Informationen über alle Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU bereitstellen muss. Dazu gehört, dass man sich verpflichtet und volle Transparenz darüber herstellt, wo die Daten gespeichert und wohin sie möglicherweise übermittelt werden.

Nicht konform: Google stellt diese Informationen nicht zur Verfügung.

Warum betrachten die österreichische DSB und andere Datenschutzbehörden Google Analytics als illegal?

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, das US-Privacy Shield 2020 für ungültig zu erklären – ein Mechanismus, der die Übermittlung von Daten aus der EU in die USA abdeckt –, hat die DSB nun auch Google Analytics als unzureichend für die Übermittlung europäischer personenbezogener Daten erklärt, die durch die DSGVO geschützt sind.

Hier erfahren Sie, warum Google Analytics die rechtlichen Anforderungen der DSGVO nicht erfüllt und was der Hintergrund der Entscheidung der DSB ist.

Googles Fehlinterpretation der DSGVO-Definition von personenbezogenen Daten

Google weicht von der strengen Definition in der Datenschutz-Grundverordnung ab und betrachtet die folgenden Daten nicht als personenbezogene Daten:

  • Pseudonyme Cookie-IDs
  • Pseudonyme Werbe-IDs
  • IP-Adressen
  • Weitere pseudonyme Endnutzer-Identifikatoren

Das bedeutet, dass jede IP-Anfrage, die mit einer Anzeigenanfrage gesendet wird (was fast alle Anzeigenanfragen einschließt), offiziell nicht als Übermittlung von persönlich identifizierbare Informationen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung betrachtet wird

In Artikel 5 der DSGVO heißt es zudem, dass „personenbezogene Daten auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden müssen.“ Das bedeutet, dass alle Website- und App-Anbieter, die personenbezogene Daten sammeln, genau darlegen müssen, wie diese Informationen gesammelt und verwendet werden.

Google Analytics gibt nicht an, wie seine Daten gesammelt und verwendet werden. Auf der Google Analytics-Hilfeseite heißt es, dass „Nutzungsdaten“ (die vorstehend genannten Kategorien) keine „persönlich identifizierbaren Informationen“ sind. Die Datenschutzaufsichtsbehörden weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den mit Google Analytics verarbeiteten Daten (Nutzungsdaten und andere gerätespezifische Daten, die einem bestimmten Nutzer zugeordnet werden können) um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO handelt.

Nichterfüllung der Anforderungen an die Datenübermittlung/-speicherung zwischen der EU und den USA

Für die Datenübermittlung aus der EU in die USA gelten strenge Anforderungen, insbesondere die Notwendigkeit, geeignete Schutzmaßnahmen (CCT, BCR) zu ergreifen, zusätzliche technische Maßnahmen (Pseudonymisierung, Verschlüsselung) vorzusehen, vollständige Transparenz über den Datenzugriff zu gewährleisten, das Prüfverfahren des Importeurs zu verstärken und strenge Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen anzuwenden (auf der Grundlage von EU-Zertifizierungen/Verhaltenskodex, ISO-Norm).

Google ist bezüglich der Frage nicht transparent, wo seine Daten gespeichert werden. Nach der DSGVO ist die Übermittlung personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder möglich, sofern geeignete Garantien (Länder mit angemessenem Schutzniveau, Information der Besucher und Wahrung ihrer Rechte) vorgesehen werden

Allerdings:

  • Google weist auf seiner Website darauf hin, dass seine Rechenzentren über die ganze Welt verteilt sind. 
  • Google garantiert auch nicht, dass europäische Daten in der EU gespeichert bleiben 
  • Die Überwachungsgesetze der US-Regierung verlangen von US-Anbietern wie Google oder Facebook ausdrücklich, dass sie den US-Behörden die persönlichen Daten von Internetnutzern zur Verfügung stellen 
  • Nach Ansicht der CNIL besteht die Gefahr, dass amerikanische Geheimdienste auf personenbezogene Daten zugreifen, die in die Vereinigten Staaten übermittelt werden, wenn die Übermittlung nicht ordnungsgemäß geregelt ist

Der Hintergrund der Erklärung der DSB

Die DSB stellte im Wesentlichen fest, dass Google Analytics und Facebook Connect die vorstehend angeführten Anforderungen für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung nicht erfüllen. Sie bezieht sich daher nur auf diese beiden Anbieter und nicht auf andere Unternehmen in den USA oder anderswo. Ihre Entscheidung stützte sich auf die 101 Musterbeschwerden, die von noyb – der Website des österreichischen Datenschützers Max Schrems – eingereicht wurden und sich auf den Fall von 2020 „Schrems II“ beziehen, in dem der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte, dass die Nutzung von US-Providern gegen die DSGVO verstößt.

Die Datenschutzbehörden mehrerer EU-Länder haben sich der DBS angeschlossen und auf die Feststellung reagiert, dass Google Analytics gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt:

  • Frankreich – die CNIL hat im Februar 2022 eine ähnliche Entscheidung getroffen
  • Die Niederlande – die AP hat erklärt, dass Google Analytics möglicherweise bald nicht mehr zugelassen wird
  • Portugal – die CNPD hat die Datenübermittlung an die USA ausgesetzt
  • Norwegen – Datatilsynet prüft die Möglichkeit, Google Analytics nicht mehr zu verwenden
  • Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat das EU-Parlament auf die Verwendung von Google Analytics aufmerksam gemacht

Was sind die Sanktionen und möglichen Lösungen?

Unternehmen, die Google Analytics weiterhin nutzen, müssen schnell handeln, andernfalls drohen Strafen wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO. Nach einer förmlichen Aufforderung an den Website-Manager (für die Datenverarbeitung Verantwortlicher) müssen Google-Analytics-Nutzer ihre Analysen unverzüglich in Einklang mit der DSGVO bringen oder die Verwendung von GA in seiner aktuellen Version einstellen. Sie haben eine Frist von einem Monat, um der Aufforderung nachzukommen.

Gegen die Betreiber von Websites, die Google Analytics nutzen, wurden förmliche Meldeverfahren eingeleitet. Dies gilt auch für die Nutzung der Cloud und die Übertragung von Daten in Länder außerhalb der EU, die kein angemessenes Schutzniveau bieten. In Bezug auf die USA hat die DSB Folgendes festgestellt:

  • Die extraterritoriale Datenübermittlung in die USA bietet keine ausreichenden Garantien, vor allem wegen des möglichen Zugriffs von US-Behörden auf personenbezogene EU-Daten
  • Die Standardvertragsklauseln von Google für die Übermittlung werden nicht als ausreichend angesehen
  • Googles Datenverschlüsselung ist nicht ausreichend und die IP-Adresse wird vor der Übermittlung in die USA nicht anonymisiert

Unternehmen, die derzeit GA nutzen, haben mehrere Möglichkeiten, ihre Nutzerdaten weiterhin im Einklang mit der DSGVO zu erheben und zu verarbeiten. Ein neues EU-US Privacy Shield könnte bald kommen, aber die Unternehmen müssen immer noch mit Geldstrafen für vergangenes Verhalten rechnen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, von den Nutzern eine zusätzliche Einwilligung für die Datenübermittlung einzuholen, doch würde dies nur für „außergewöhnliche Umstände“ und „gelegentliche Übermittlungen“ im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung gelten.

Die Unternehmen könnten sich auch dafür entscheiden, die von Google Analytics zu ergreifenden Maßnahmen abzuwarten. All dies wird jedoch wahrscheinlich länger dauern als die einmonatige Frist für die Einstellung der Nutzung von GA.

Die vielleicht praktikabelste Lösung besteht für Unternehmen darin, eine Analyselösung zu wählen, die mit der DSGVO konform ist. Es gibt mehrere auf dem Markt und sie wurden bereits von der französischen CNIL bewertet. Piano Analytics ist die erste Lösung, die von der CNIL akkreditiert wurde und seit der Fusion von Piano mit AT Internet im Jahr 2021 auch als DSGVO-konform gilt.

Wie BZ.medien Analyseprozesse und Datenschutz in Einklang bringt

Christoph Hadrys, Digital Analyst der deutschen Mediengruppe BZ.medien, gab einen Einblick in die Umstellung von Google Analytics auf ein anderes Tool, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten.

Schaffung der richtigen Unternehmenskultur: Es ist wichtig, dass dem Datenschutz in einem Unternehmen ein angemessenes Maß an Aufmerksamkeit gewidmet wird. Dies bedeutet, dass eine interne Datenschutzkoordination eingerichtet und mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusammengearbeitet werden muss. Darüber hinaus müssen Schulungen durchgeführt werden, um das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass eine sorgfältige Entscheidungsfindung und eine Abwägung der Risiken und Vorteile für den Datenschutz erforderlich sind.

Umstellung von Google Analytics auf ein neues Tool: Die Datenschutzabteilung hat mehrere Probleme mit GA angesprochen, z. B. die Tatsache, dass die Nutzer nicht sauber über verschiedene Geräte hinweg verfolgt werden können. Sie legten daher mehrere Kriterien für die Auswahl eines neuen Analysetools fest:

  • DSGVO-Konformität – insbesondere in Bezug auf Datenübermittlungen in die USA
  • Die Möglichkeit, Nutzer mit Benutzer-IDs plattform- und geräteübergreifend zu verfolgen
  • Zugang zu vollständigen Rohdaten ohne Einschränkungen
  • Anonyme Verfolgung
  • Benutzerfreundliche und komplexe Ergebnisfilter
  • Einfache zusätzliche Verarbeitung (CRM, HUD)

Auswahl des bestgeeigneten Tools auf dem Markt: Bei der Auswahl eines weiteren Analytics-Anbieters legte BZ.medien den Fokus auf den Umfang des angebotenen Datenschutzes, die Flexibilität der Plattform sowie die Verfügbarkeit von Support- und Beratungsleistungen. Sie haben auch alle auf dem Verlagsmarkt verfügbaren Referenzen sorgfältig geprüft.

Einführung einer neuen Analyseplattform: Nachdem BZ.medien sich für Piano Analytics entschieden hatte, begann man dort mit der Implementierungsphase. Dazu gehörte in erster Linie ein Audit ihrer Prozesse, gefolgt von einer wochenlangen Feinabstimmung mit dem technischen Support-Team. Sie arbeiteten an der plattformübergreifenden Verfolgung von Ereignissen und an der Erstellung einer Übersicht über alle Tags.

BZ.medien ist neun Monate nach dem Wechsel von GA zu Piano Analytics davon überzeugt, die richtige Wahl getroffen zu haben. Die Hauptvorteile, die sie in Piano Analytics gefunden haben, sind die folgenden:

  • Komplexe Ergebnisfilter, die sehr intuitiv und einfach zu bedienen sind
  • Benutzerfreundliche Drag-and-Drop-Schnittstelle (API-Aufruf)
  • Flexible, anonyme Verfolgung
  • Klares, ergonomisches Dashboarding
  • Einfache Anbindung an Dashboarding-Tools

Vor allem haben sie jetzt die Gewissheit, dass sie künftig mit einer DSGVO-konformen Lösung arbeiten werden.

Was sind die wichtigsten Datenschutzanforderungen an eine konforme und vertrauenswürdige Analyseplattform?

Zum Abschluss des Webinars erläuterte Louis-Marie, Datenschutzbeauftragter der Piano Gruppe, was Unternehmen von einem Anbieter erwarten sollten, um sicherzustellen, dass sie DSGVO-konform sind.

Unternehmen, die zu einer alternativen Lösung wechseln wollen, sollten vor allem nach solchen Lösungen Ausschau halten, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Datenverantwortlichem und Datenanbieter auf der Grundlage der Compliance bieten. In Übereinstimmung mit Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfordert dies eine klare und ausdrückliche Datenschutzvereinbarung, die das Folgende festlegt:

  • Benennung der Verantwortlichen für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit den Daten und wer welche Parteien informiert
  • Welche personenbezogenen Daten genau verarbeitet werden, wie und zu welchem Zweck
  • Wo die Daten verarbeitet und gespeichert werden und die damit verbundenen Garantien

Die Unternehmen müssen auch sicherstellen, dass ihr Anbieter über eine Datenschutzvereinbarung verfügt, die in einer leicht verständlichen, zugänglichen Dokumentation darüber Auskunft gibt, wie er im Einklang mit der DSGVO arbeitet. Dazu gehört ein leicht zugänglicher Support mit klaren Antworten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, sowie eine spezielle Kontaktperson für den Datenschutz.

Die Einhaltung der DSGVO durch Piano Analytics ist zudem auch wichtig, um von der Ausnahmeregelung für die Cookie-Zustimmung über Hybrid Analytics zu profitieren.

Was ist der beste Ansatz für die Zukunft?

Im März 2022 kündigten die EU und die USA eine grundsätzliche Einigung über einen transatlantischen Datenschutzrahmen (Transatlantic Data Privacy Framework – TADPF) an, der der Nachfolger des EU-US Privacy Shield sein soll. Das Dokument wurde jedoch noch nicht ausgearbeitet, und mit einer endgültigen Angemessenheitsentscheidung ist nicht vor Ende 2022 zu rechnen.

Die rechtswidrigen Datentransfers von Google in die USA sind derzeit ein heißes Thema, aber die Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist nichts Neues, und die Durchsetzung der DSGVO wird fortgesetzt. Die Durchführung von Folgenabschätzungen und das rechtzeitige Erkennen der künftigen Datennutzung sind der beste Weg, um das Risiko zu vermeiden, durch plötzliche Änderungen der Datenschutzsituation bestraft zu werden.

Es geht im Wesentlichen um das Risikomanagement und die Garantien, die Sie von Ihrem Anbieter erhalten können, die die Wahl einer Alternative zur sichersten und praktikabelsten Option machen. Piano Analytics – und das hat sich seit der Übernahme von AT Internet durch die Piano Gruppe nicht geändert – bietet eines der konformsten Tools auf dem Markt. Wir geben Ihnen klare und einfache Schritte an die Hand, um eine zufriedenstellende Risikominimierung zu erreichen, die Sie dabei unterstützt, sorgenfrei vorauszuplanen, ohne Ihre Wettbewerbsfähigkeit auf Ihrem Markt zu gefährden.

Piano Analytics ist die erste Lösung, die von der französischen CNIL akkreditiert wurde und DSGVO-konform ist. Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Piano Analytics Ihre Daten konform halten kann? Fordern Sie jetzt eine Demo an.

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Stellen Sie mit Piano Analytics sicher, dass Ihre Daten den Datenschutzbestimmungen entsprechen https://www.piano.io/de/resources/stellen-sie-mit-piano-analytics-sicher-dass-ihre-daten-den-datenschutzbestimmungen-entsprechen/ Fri, 11 Mar 2022 08:41:00 +0000 https://piano.io/de/?p=13012 Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat vor Kurzem erklärt, dass die Nutzung von Google Analytics gegen die DSGVO verstößt. Die DSB war somit die erste europäische Datenschutzbehörde, die entschieden hat, dass Transfers von EU-Daten durch Google Analytics — die durch die DSGVO geschützt sind — in die Vereinigten Staaten illegal sind. Ihre Entscheidung stützte sich auf […]

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Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat vor Kurzem erklärt, dass die Nutzung von Google Analytics gegen die DSGVO verstößt. Die DSB war somit die erste europäische Datenschutzbehörde, die entschieden hat, dass Transfers von EU-Daten durch Google Analytics — die durch die DSGVO geschützt sind — in die Vereinigten Staaten illegal sind. Ihre Entscheidung stützte sich auf die 101 Musterbeschwerden von noyb – der Website des österreichischen Datenschützers Max Schrems – mit Verweis auf die „Schrems II-Entscheidung“ aus dem Jahr 2020, in der der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte, dass die Nutzung von US-Providern gegen die DSGVO verstößt.

Nicht nur gibt Big Tech keine Garantie dafür, dass europäische Daten in der EU gespeichert bleiben, sondern die Überwachungsgesetze der US-Regierung verpflichten US-Anbieter wie Google oder Facebook ausdrücklich dazu, die personenbezogenen Daten von Internetnutzern an US-Behörden weiterzugeben.

Weitere Beschlüsse der Datenschutzbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten, wie der französischen CNIL, folgten kurz darauf, und die Aufsichtsbehörden bildeten gemeinsam eine „Task Force“ innerhalb des Europäischen Datenschutzausschusses.

Welche Risiken bestehen für Unternehmen, die weiterhin mit Google Analytics arbeiten?

Die DSB kam zu dem Schluss, dass Datenstransfers in die Vereinigten Staaten derzeit nicht ausreichend geregelt sind. Obwohl Google zusätzliche Maßnahmen zur Regelung von Datentransfers im Zusammenhang mit Google Analytics ergriffen hat, sind die derzeitigen Verfahren immer noch nicht ausreichend, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Wenn Unternehmen also weiterhin Google Analytics verwenden und damit ihre Daten illegal exportieren, wird sie davon ausgehen, dass diese Datentransfers gegen die DSGVO verstoßen.

Ein Verstoß gegen die DSGVO kann mit einer Geldstrafe in Höhe von 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes geahndet werden. Hinzu kommen die langfristigen Kosten, zu denen Ermittlungs- und Eskalationsmaßnahmen, Kosten für die Benachrichtigung, Reaktionsmaßnahmen nach Datenschutzverletzungen, entgangene Geschäfte und irreparable Schäden am Ruf des Unternehmens gehören.

Was sollten Unternehmen tun, um sicherzustellen, dass sie auf der richtigen Seite der DSGVO stehen?

Unternehmen, die unter die DSGVO fallende Daten verwenden, müssen sicherstellen, dass sie mit einem Anbieter zusammenarbeiten, der die Verordnung einhält. Im Gegensatz zu Google Analytics ist Piano Analytics nicht nur konform mit den Vorgaben der DSGVO, sondern stimmt mit den Vorschlägen der ePrivacy-Verordnung überein.

Hier sind die 5 Datenschutzregeln, die jedes Unternehmen verstehen muss, um die DSGVO einzuhalten.

Warum Unternehmen mit Piano Analytics auf der sicheren Seite sind

Die DSGVO ist komplex und enthält Dutzende von Artikeln mit Regeln und Standards, die Unternehmen erfüllen müssen, um datenschutzkonform zu bleiben. Piano Analytics versucht einige der Kernkomponenten der aktuellen Datenschutzbestimmungen zu vereinfachen, damit Unternehmen sicher beurteilen können, welche Analytics-Lösung die richtige für sie ist.

EU-Datenspeicherung und Klarheit in Bezug auf die Transfers

Die DSGVO, die in Artikel 5 festlegt, dass personenbezogene Daten „auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden müssen“, zwingt die Unternehmen dazu, vollständige Klarheit darüber schaffen, wie sie Daten sammeln, verarbeiten und nutzen.

Das bedeutet, sich deutlich für den Schutz ihrer Kundendaten einzusetzen, eine strenge Datenschutzpolitik einzuführen, die ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung von Kundendaten einzuholen und diese Daten nicht ohne Erlaubnis weiterzugeben.

Piano Analytics verpflichtet sich uneingeschränkt dazu, die Privatsphäre der Nutzer zu respektieren und die grundlegenden Werte des Datenschutzes zu fördern – durch vollständige Offenlegung der Art und Weise, wie wir Daten sammeln, verarbeiten und nutzen, sowohl auf unseren Websites als auch auf denen unserer Kunden, die unsere Digital-Analytics-Lösung nutzen.

Außerdem werden alle Daten von Piano Analytics in der EU verarbeitet und gespeichert. Dies ist eine vertragliche Verpflichtung, die wir mit unseren Anbietern eingegangen sind, und wir verpflichten uns auch gegenüber unseren Kunden.

Pianos Definition von personenbezogenen Daten

Die offizielle Definition der DSGVO für personenbezogene Daten lautet: „Alle Informationen, die sich auf eine (direkt oder indirekt) identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, insbesondere durch Bezugnahme auf eine Online-Kennung“ Außerdem heißt es in Artikel 5, dass „personenbezogene Daten auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden müssen“. Das bedeutet, dass alle Website- und App-Anbieter, die personenbezogene Daten sammeln, genau darlegen müssen, wie diese Informationen gesammelt und verwendet werden.

Piano Analytics ist eindeutig in den Informationen, die wir unseren Kunden für ihre Endnutzer bereitstellen.Diese Informationen müssen auch leicht zugänglich und in einer klaren Form dargestellt werden.  Wir stellen unseren Kunden eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten (DPA) zur Verfügung, in der die Rollen und Zuständigkeiten der einzelnen Parteien sowie spezifische datenschutzbezogene technische Funktionen definiert sind, um eine optimale Strategie für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Klare Endnutzerrechte

Die DSGVO enthält zahlreiche Artikel zum Schutz der Nutzerrechte, die für alle Unternehmen, die im Rahmen der Verordnung arbeiten, durchsetzbar sind. Dazu gehört das Recht der Nutzer auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Übertragbarkeit und Widerspruch. Diese Rechte sind darauf  ausgelegt, die Nutzer zu den wirklichen Eigentümern ihrer persönlichen Daten zu machen, sodass sie diese jederzeit abrufen und verwalten können.

Als DSGVO-konforme Lösung legt Piano Analytics klar dar, wie es die Vorschriften in Bezug auf die Endrechte seiner Benutzer einhält. Unsere DPA enthält spezifische Bestimmungen für die Rechte der Endnutzer in Bezug auf alle oben genannten Rechte.

Einfaches Opt-out-Management

Die Einwilligung der Nutzer in die Verarbeitung ihrer Daten ist einer der Grundpfeiler der DSGVO und erfordert ein „Opt-in“. Dies bedeutet, dass die Einwilligung freiwillig, für einen spezifischen Fall, in Kenntnis der Sachlage und durch eine eindeutige bestätigende Handlung erteilt werden muss, die von der betroffenen Person jederzeit widerrufen werden kann. Es ist nicht akzeptabel, dass die Einwilligung durch die Untätigkeit der betroffenen Person oder durch die Bereitstellung von „vorher angekreuzten Kästchen“ erteilt wird.

Piano Analytics verfügt über klare 1st Party Opt-out-Methoden, die Plattformbesitzer einfach implementieren können. Bei Bedarf ist auch ein Drittanbieter-Link verfügbar. Damit bieten wir den Zielgruppen eine einfache, benutzerfreundliche und DSGVO-konforme Möglichkeit, die Datenverfolgung zu deaktivieren.

Unterstützung, datenschutzkonform zu sein

Neben der vollen Transparenz, die Piano Analytics wie oben beschrieben bietet, fordert Artikel 28 der DSGVO eine Analyselösung zur gegenseitigen Unterstützung ihrer Kunden. Als Subunternehmer ist es notwendig, seinen Kunden, die für die Datenverarbeitung verantwortlich sind, alle erforderlichen Elemente und Informationen zur Verfügung zu stellen, um deren vollständige Einhaltung nachzuweisen.

Es ist daher unerlässlich, mit einer Lösung zu arbeiten, die auf Ihrer Seite ist, über eine klare und zugängliche Dokumentation und Ansprechpartner verfügt, die Ihnen helfen, die Konformität Ihrer Lösung sicherzustellen.

Halten Sie Ihr Unternehmen mit Piano Analytics DSGVO-konform

Piano Analytics setzt sich seit langem für die Achtung der Privatsphäre der Nutzer und die Förderung der grundlegenden Werte des Datenschutzes ein. Wir sind DSGVO-konform und erklären genau, wie wir Daten sammeln, verarbeiten und nutzen, sowohl auf unseren Websites als auch auf denen unserer Kunden, die unsere Digital-Analytics-Lösung nutzen.

Sie können gerne eine Demo anfordern, um mehr darüber zu erfahren, wie Piano Ihr Unternehmen vor dem potenziellen finanziellen und markenbezogenen Schaden eines DSGVO-Verstoßes schützen kann.

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Wie man Profile für unbekannte Besucher erstellt und sie in Kunden umwandelt https://www.piano.io/de/resources/wie-man-profile-fur-unbekannte-besucher-erstellt-und-sie-in-kunden-umwandelt/ Mon, 07 Feb 2022 08:56:00 +0000 https://piano.io/de/?p=13019 Für jede Marke, die ein beliebiges Produkt anbietet, gibt es hundert andere, die das Gleiche anbieten. Gehen Sie einfach in einen Supermarkt und sehen Sie sich an, wie viele verschiedene Arten von Waschmitteln es gibt: Die Preisunterschiede sind nicht besonders groß, was es den Kunden schwer macht, eine Entscheidung zu treffen. Auch Verlage und Medienhäuser […]

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Für jede Marke, die ein beliebiges Produkt anbietet, gibt es hundert andere, die das Gleiche anbieten. Gehen Sie einfach in einen Supermarkt und sehen Sie sich an, wie viele verschiedene Arten von Waschmitteln es gibt: Die Preisunterschiede sind nicht besonders groß, was es den Kunden schwer macht, eine Entscheidung zu treffen. Auch Verlage und Medienhäuser stehen in einem ständigen Wettbewerb um mehr Leser.

Wie kann eine Marke angesichts des scheinbar unbegrenzten Onlineangebots die andere in den Schatten stellen und einen einmaligen Besucher davon überzeugen, als echter Kunde zurückzukehren? Indem sie ihre Zielgruppen versteht und die Botschaften an sie anpasst.

Dies erweist sich jedoch für Marketing- und Redaktionsleitungen als schwierig, wenn sie absolut nichts über den Benutzer wissen. Marken können allerdings Maßnahmen ergreifen, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass ein unbekannter Besucher etwas kauft, einen Newsletter abonniert oder sich in eine Mailingliste einträgt.

Erstellen von Profilen unbekannter Nutzer auf der Grundlage von früherem Verhalten und Interessen

Wenn ein Besucher eine Website betritt, weiß eine Marke oft nur sehr wenig über diese Person. Auch wenn es unmöglich erscheint, einem Fremden ein Gesicht zu geben, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, sich ein besseres Bild von diesen unbekannten Benutzern zu machen und gleichzeitig ihre Privatsphäre zu respektieren.

Das erste, was Sie versuchen sollten? Personalisierung von Erlebnissen auf der Grundlage von Kontextdaten. Wenn ein Benutzer beispielsweise einen Artikel über Mountainbiken liest, empfehlen Sie einen anderen Artikel zum selben Thema, da Sie davon ausgehen können, dass der Leser an dieser Art von Artikel interessiert ist. Sie benötigen dazu keine persönlichen Daten, sondern nur Daten über den Inhalt selbst.

Als Nächstes muss die Zahl der verwendeten Daten erhöht und gleichzeitig die Einwilligung der Benutzer eingeholt werden. Analysieren Sie kontextbezogene Daten auf Content-Ebene und bitten Sie dann um die Einwilligung, um Informationen darüber zu sammeln, wo und wann der Benutzer den Inhalt tatsächlich konsumiert. Wird dieser Inhalt morgens auf einem Tablet gelesen? Liest der Nutzer fünf Artikel am Tag, einen nach dem anderen? Kommen sie über Links aus den sozialen Medien?

Sobald die Einwilligung vorliegt, können Sie mit der Erstellung von Benutzerprofilen auf der Grundlage von First-Party-Data über den unbekannten Leser beginnen und ihm eine eindeutige Kennung für die geräteübergreifende Erkennung zuweisen, damit Sie ihm seine bevorzugten Inhalte immer und überall anbieten können.

Analysieren Sie das Benutzerverhalten, um das Engagement vorherzusagen

Während die Benutzer durch Ihre Website oder andere digitale Angebote navigieren, liefern sie in Echtzeit zahlreiche neue Daten, die Ihrem Team helfen, ihre Interessen zu verstehen. Sobald Benutzer einige Zeit auf Ihrer Website verbracht haben, sollten Sie die Möglichkeit haben, ihr Verhalten und ihren Verlauf zu überprüfen, um ihre Absichten vorherzusagen.

Es ist wichtig, die Benutzer mit Inhalten zu versorgen, die die Muster in den Informationen widerspiegeln, die den Vermarktern bereits über sie vorliegen, um eine attraktivere Erfahrung anzubieten, die den Grundstein für ein Abonnement legt. Eine Data Management Platform (DMP) kann dabei helfen, diese Daten in Echtzeit zu analysieren und zu sammeln, um sie mit stärker personalisierten Inhalten zu versorgen.

Wenn Sie die Absichten der Benutzer kennen, können Sie ihnen relevante Inhalte, Angebote und Anzeigen anbieten. Es gibt den Vermarktern auch die Gelegenheit, Teaser-Kampagnen zu testen, um den Besuchern zu zeigen, was sie bekommen könnten, wenn sie für die von der Marke verkaufte Dienstleistung oder das Produkt bezahlen würden, und sie so weiter in den Conversion-Trichter zu bringen.

Personalisieren Sie das Erlebnis in Echtzeit

Da diese reichhaltigen Daten den Teams sofort zur Verfügung stehen, können sie bei jedem Besuch auf einer Website der Marke eine personalisierte Erfahrung für die Besucher schaffen, was zu einem stärkeren Engagement der Benutzer führt. Die meisten Unternehmen tun sich jedoch schwer damit, Daten zu analysieren und gleichzeitig Maßnahmen auf der Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnisse zu ergreifen. Sind die Daten veraltet, werden die Erfahrungen nicht korrekt wiedergegeben. Wenn die Vermarkter die Erfahrungen der Benutzer nicht personalisieren, sind die gesammelten Daten nutzlos.

Durch die Kombination dieser beiden Elemente erhalten die Vermarkter ein umfassendes Bild davon, wofür sich die Besucher interessieren, und können so Beziehungen aufbauen, die sie stärker an das Produkt oder die Dienstleistung der Marke binden. Zum Beispiel hat die kanadische Zeitung Winnipeg Free Press mit diesem Ansatz die Anzahl der von den Benutzern gelesenen Artikel innerhalb einer Woche verdoppelt. Der Verlag lernte, dass Relevanz und Aktualität der Schlüssel zur Schaffung von attraktiven Erfahrungen sind, die den Benutzern Lust auf mehr machen.

Selbst wenn die Vermarkter absolut nichts über den Benutzer wissen, ist es möglich, eine auf seine persönlichen Interessen zugeschnittene Customer Journey zu entwickeln. Die Verwendung von First-Party-Daten zur Erstellung von Benutzerprofilen gibt Vermarktern die Möglichkeit, jede einzelne Interaktion wirklich individuell zu gestalten, unabhängig davon, ob die Besucher zum ersten oder zehnten Mal auf die Website kommen. Es geht darum, einen 360-Grad-Blick auf einen Benutzer zu erhalten, um eine maximale Kundenzufriedenheit zu erreichen.

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